Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich.
Für unsere Geschäftsabwicklung und alle Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung im Einzelnen abgeändert werden. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind generell nicht Vertragsgegenstand. Mit Auftragserteilung sind unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen uneingeschränkter Vertragsbestandteil. Die VOB ist im ganzen Bestandteil mit den Teilen B und C. Teil A betrifft nur die Auftragsvergabe und ist wegen überwiegend unzutreffender Anwendung ausgenommen. Sicherheitsleistung nach VOB Teil B § 17 gilt vorweg als nicht vereinbart. Vereinbarung hat im Einzelfall gesondert schriftlich zu erfolgen.
2. Angebote.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vorplanungen und detaillierte Angebote werden ohne Auftragserteilung an uns, entsprechend tatsächlichen Aufwand berechnet, soweit im Einzelfall nicht anders schriftlich vereinbart. Bei diesbezüglichen Unstimmigkeiten wird die HOAI zugrunde gelegt. An Kostenvoranschlägen. Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht ausdrücklich vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind insbesondere dann an uns unaufgefordert zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird.
3. Vertragsabschluss.
Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. Der unzulässige Widerruf eines bereits erteilten Auftrages berechtigt uns, vorn Auftraggeber 20% der Auftragssumme zuzüglich Mehrwertsteuer als Schadensersatz zu verlangen. Der Auftrag wird für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bindend. Sie ist für Gegenstand, Umfang, Preis und sonstige Bedingungen unserer Lieferungen und Leistungen maßgebend.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Vereinbarungen gelten vorbehaltlich nachweislicher Rechen oder Schreibfehler und Irrtum.
4. Preise.
Unsere Preise sind freibleibende Nettopreise ab unserem Lager und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer nach dem im Zeitpunkt unserer Lieferungen und Leistungen gesetzlich vorgeschriebenen Satz. Treten in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen Änderungen in den Preisgrundlagen z.B. durch Lohn- oder Materialpreiserhöhungen ein, behalten wir uns die angemessene Anpassung unserer Preise vor. Abrechnung erfolgt nach unseren jeweils gültigen Preislisten entsprechend erbrachter Lieferungen und Leistungen, soweit im Einzelnen nicht befristete Festpreise vereinbart wurden.
5. Lieferzeiten.
Die für unsere Lieferungen und Leistungen angegebenen Lieferzeiten sind sorgfältig ermittelte Annäherungswerte. Sie setzen die vollständige Klärung aller technischen Einzelheiten des Auftrages voraus. Verbindliche Liefertermine sind ausdrücklich zu vereinbaren und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Für Bauleistungen muss eine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegen. Vorleistungen müssen frist- und fachgerecht ausgeführt sein. Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, ungünstige Witterung, behördliche Verfügungen, Streik, Verkehrsstörungen, Ausbleiben von Roh- und Hilfsstoffen oder ähnliche Ursachen, haben angemessene, aufschiebende Wirkung. Zwingende Einflüsse berechtigen uns, teilweise oder ganz vom Auftrag zurückzutreten. Bei berechtigter Auftragskündigung durch uns ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Entschädigung für Dispositionsaufwand und Verdienstentgang zu bezahlen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte auf der Grundlage unserer jeweils gültigen Preislisten.
6. Leistungen des Auftraggeber
a. Einholen der behördlichen Genehmigung, wie Baugenehmigung, Betriebserlaubnis, Nutzungsänderung usw.
b. Beschaffung der kompletten Baueingabeunterlagen (Baumappen, Pläne, Statik usw.), soweit diese Leistung nicht vertraglich durch uns vereinbart ist.
c. Bauseitige Vorbereitungs-, Wartungs- und Nachbehandlungs- arbeiten sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen DIN- und VOB- Vorschriften, von anerkannten Fachkräften auf eigene Kosten termin- und fachgerecht auszuführen.
d. Ist bauseitig Mithilfe vereinbart, so sind für unsere gesamte Bauzeit geeignete vollwertige Hilfskräfte in der vereinbarten Zahl zu stellen, die auf eigene Kosten zu entlohnen und zu versichern sind.
e. Stellung von Wasser und Strom direkt an der Baustelle.
f. Herstellung einer wetterfesten Zufahrt direkt zur Baustelle für schwerste Lkw und Lagerplatz für Bauteile und Baugeräte. Durch unzureichende Zufahrt verursachte Kosten werden an den Auftraggeber weiter berechnet.
g. Sicherung und Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen
7. Haftung des Auftraggebers.
a. Für seine Angaben über Baugrundbeschaffenheit, Grund- und Stauwasseranfall
b. Für die rechtzeitige, fachgerechte Erfüllung aller bauseitigen Leistungen.
c. Für fahrlässigen, sorglosen Umgang mit unserer Baustelleneinrichtung und angelieferten Materialien.
8. Zahlung
Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarung hereingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers.
Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sind.
Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem SRF-Satz zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf.
Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss.
9. Gewährleistung.
Die Gewährleistung für die von uns ausgeführten Bauleistungen richtet sich nach §13 der allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen - DIN 1961 (VOB Teil 9) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Für die gelieferten Maschinen und sonstigen Warenlieferungen übernehmen wir die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen zur Gänze nachgekommen ist, im Rahmen der Garantiebestimmungen der Erzeugerfirma und beschränkt in der Weise, dass wir innerhalb dieser Zeit diejenigen Teile ausbessern oder ersetzen, die nachweisbar infolge Materialfehlers oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar geworden sind. Für Kosten einer durch den Käufer selbst durchgeführten Mangelbehebung haben wir nur dann aufzukommen. wenn wir hierzu eine schriftliche Zustimmung gegeben haben.
Der Anspruch auf Mangelhaftung erlischt dann, wenn ein Schaden durch unsachgemäße Behandlung, Anwendung von Gewalt und dergleichen verursacht worden ist (z.B. mangelnde Wasserfreihaltung, vorzeitige Betonbeanspruchung, Nichteinhaltung der Gebrauchsanleitung usw.).
Für ausschließliche Baustoff- bzw. Bauteillieferungen gilt die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten.
Alle weitergehenden Ansprüche wie Schadenersatz, Verdienstentgang und der gleichen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Abnahme
Soweit eine der beiden Vertragsparteien eine Bauabnahme verlangt, ist spätestens innerhalb von 12 Werktagen der Abnahmetermin durchzuführen. Bei Abwesenheit einer der beiden Vertragsparteien ist das schriftliche Abnahmeprotokoll umgehend der abwesenden Vertragspartei zuzuleiten.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort für Zahlungen des Auftraggebers und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklage, ist der für den Sitz unserer Lieferfirma zuständige Gerichtsort. Wir behalten uns vor, Klage bei dem für den Wohnsitz oder Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftraggebers zuständigen Gericht zu erheben. Im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Gerichtsstand des Auftraggebers zuständig.
12. Eigentumsvorbehalt.
Für unsere Lieferungen behalten wir uns bis zum Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Eigentum vor. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere laufenden Saldenforderungen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Bei teilweiser oder gänzlicher Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers sind Warenrückholung, Demontage, Einstellung weiterer Lieferungen und dgl. sofort ohne gerichtliche Schritte zulässig. In Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wird Schadenersatz geltend gemacht.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch, die Gültigkeit des Vertrages in seinen übrigen Teilen nicht berührt.
Hinweis für Zimmererarbeiten
1. Die angegebenen Massen und Leistungen wurden von Plankopien M=1:100 des AG übernommen. Die Massen und die Leistungen wurden von uns hinsichtlich der Vollständigkeit und der Richtigkeit nicht überprüft. (Werk-Plan lag nicht vor.)
2. Bei der Dimensionierung (überschlägig) der angebotenen Tragkonstruktion wurde keine besondere Brandwiderstandsklasse in Ansatz gebracht.
3. Die Werkpläne bzw. Werkstattzeichnungen für unsere Konstruktion werden Ihnen von uns mit verbindlichen Maßen und Angaben termingerecht zur Verfügung gestellt. Unsere Konstruktion wird ausschließlich nach diesen von uns erstellten Plänen vorgefertigt. Eine Abnahme der Naturmaße (Baustellenmaße) ist nicht vorgesehen. Sollte von Ihnen eine Abnahme der Naturmaße gewünscht werden, so ist dies möglich, muss jedoch gesondert bekannt gegeben werden. Terminlich ist hier dann zu berücksichtigen, dass mit der endgültigen Planung erst nach Abnahme der verbindlichen Naturmaße begonnen werden kann. Konstruktive Änderungen ohne formale Auswirkungen behalten wir uns vor.
4. Holz ist ein gewachsenes Naturprodukt. Schwind- und Trockenrisse sind werkstoffbedingt und deshalb zu tolerieren. Bei farblos grundimprägnierten Holzbauteilen kann eine Verschmutzung durch Fremdgewerke nicht ausgeschlossen werden. Diese ist vor dem Aufbringen eines Lasuranstriches bauseits zu entfernen.
5. Es wird davon ausgegangen, dass sich im Gebäude - insbesondere im Bereich des Tragwerks keine höheren Temperaturen wie 50° Celsius bilden. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte bei 20° Celsius nicht 80% übersteigen. Bei der Erstbeheizung des Gebäudes ist darauf zu achten, dass sich die Feuchtigkeit des Holzes an die Umgebung anpassen muss. Es sollte daher keine Raumtemperaturen jenseits von 25° entstehen.
Allgemeine Bedingungen für die Erstellung technischer Ausarbeitungen
Soweit wir technische Ausarbeitungen (auch detaillierte Angebote oder Kostenvoranschläge) erstellen, gelten hierfür ggf. in Ergänzung unserer allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die nachstehenden Bedingungen.
1. Urheberrecht: An den genannten Ausarbeitungen, auch nach Aushändigung an den Kunden/Käufer, behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor (keine Kopie an Dritte). Wir behalten uns bei Nichterteilung eines Auftrages vor, die überlassenen Unterlagen zurückzufordern und unseren Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
2. Haftung: Von uns angefertigte technische Ausarbeitungen für Kunden, insbesondere Leistungsverzeichnisse, statische Berechnungen und Verlege- Werkpläne, muss der Kunde unverzüglich sorgfältig und fachgerecht überprüfen bzw. überprüfen lassen. Etwaige Fehler sind uns sofort nach Feststellung anzuzeigen.
Für die Folgen von Fehlern, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung unserer Ausarbeitung hätten festgestellt werden können, haften wir nicht. Soweit wir technische Ausarbeitungen gegen gesondert hierfür vereinbarte Vergütungen erstellen, so haften wir für die Richtigkeit der Ausarbeitung nur bis zur Höhe der Vergütung.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Sagmeister Zimmerei und Holzbau GmbH, Wattstraß 1, 94405 Landau an der Isar, Tel.: 09951-1491, Fax: 09951-5517; E-Mail: info@holz-sagmeister.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Bauleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Bauleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Bauleistung entspricht.
Datenerhebung
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die Sagmeister Zimmerei und Holzbau GmbH, Wattstraße 1, 94405 Landau, Geschäftsführer Herr Sagmeister, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen.
Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Sie können uns unter ludwig@holz-sagmeister.de oder unter Datenschutz c/o Sagmeister Zimmerei und Holzbau GmbH, Wattstraße 1, 94405 Landau, erreichen.
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Wir setzen Ihr Einverständnis voraus, dass wir ihr Bauvorhaben in unseren Referenzlisten aufnehmen, auf unserer Homepage sowie in unseren Social Media Kanälen und zu Werbezwecken verwenden dürfen.
Landau, den 15.10.2021 - Sagmeister Zimmerei und Holzbau GmbH